Endspurt Neuwahlen
Neuwahlen oder nicht? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab heute darüber, ob die Auflösung des Bundestages rechtmäßig war.
Danach werden wir sehen, ob wir am 18. September wählen dürfen. Bei unseren Verfassungsrichtern sind Überraschungen durchaus möglich...
Die obersten Richter der Republik müssen drei wesentliche Fragekomplexe verhandeln: Darf der Bundeskanzler eine „unechte“ Vertrauensfrage stellen, um Neuwahlen einzuleiten? Welche konkreten Voraussetzungen müssen vorliegen, damit der Bundestag nach einer verlorenen Vertrauensfrage aufgelöst werden darf? Und die dritte, das Verfahren vermutlich entscheidende Frage lautet: Inwieweit dürfen die Verfassungshüter prüfen, ob Kanzler und Bundespräsident sich auf dem Weg zu Neuwahlen an ihre Beurteilungsspielräume gehalten haben?(Quelle: SZ)
Danach werden wir sehen, ob wir am 18. September wählen dürfen. Bei unseren Verfassungsrichtern sind Überraschungen durchaus möglich...
Anfängerin - 9. Aug, 14:58
