Beckstein ist nicht zufrieden

In der Abwägung zwischen den Sicherheitsbedürfnissen der Menschen und den Rechten des Verdächtigen räumt das Bundesverfassungsgericht den Individualrechten einen zu hohen Stellenwert ein.
(Quelle: FTD)

Es war klar, dass ihm die Beschränkung der Abhörmaßnahmen nicht gefallen. Er hat es nicht verstanden...

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(c) Nina Dulleck

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