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Keine präventive Abhörung mehr

Diese Grundrechte aber, so lautet der Tenor auch des neuen Urteils, dürfen auch einem noch so begründeten Sicherheitsbedürfnis des Staates nicht ohne weiteres geopfert werden. Denn was wäre gewonnen, wenn der Staat die Grundfreiheiten, die er gegen Angriffe von Terroristen oder des organisierten Verbrechens zu schützen vorgibt, selber aushöhlt oder beseitigt? Die Sicherheit, sagt Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zu Recht, geht eben nicht in jedem Fall der Freiheit vor. [...]

Für eine mögliche schwarz-gelbe Bundesregierung ist der Spruch aus Karlsruhe eine heilsame Warnung, die Sicherheitsgesetze nicht unbegrenzt weiter zu verschärfen. Denn der Schaden, siehe Niedersachsen, kann größer sein als der Erfolg.
(Quelle: FTD Deutschland)

Beckstein dürfte auf diesem Ohr taub sein...

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(c) Nina Dulleck

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