Bayern darf alles
So will Bayern seiner Polizei erlauben, auch in Wohnungen einzubrechen, um Spionage-Software auf dem Rechner eines Verdächtigen zu installieren. Das BKA muss Späh-Trojaner via Internet auf verdächtige Rechner bugsieren.(Quelle)
Während das BKA die Onlinedurchsuchung nur zur Abwehr internationaler Terrorgefahren einsetzen darf, gilt diese Beschränkung für die bayerische Landespolizei nicht. Sie kann bei jeder dringenden Gefahr für den Staat sowie Leib, Leben und Freiheit von Personen eingesetzt werden. Die Bayernpolizei soll Daten aus privaten Computern zudem nicht nur kopieren, sondern auch verändern und löschen dürfen.
Die Wohnung ist unverletzlich, sagt eigentlich das Grundgesetz. Aber es soll ja Politiker geben, für die das "nur" Betreten nicht darunter fällt. Wenn aber auf Computer verändert oder gelöscht werden darf, dann dürfte dieser vor Gericht nicht mehr "beweisfest" sein. Ob sich das die Bayern gut überlegt haben?
Anfängerin - 1. Jul, 14:05

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