Eilentscheidung
Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, das seit Jahresanfang in Kraft ist, wird partiell eingefroren: Das Bundesverfassungsgericht verbietet in einer einstweiligen Anordnung die Verwendung der gespeicherten Daten für Zwecke der Prävention; und es verbietet die Herausgabe der Daten an die Geheimdienste.(aus Das Verfassungsgericht zieht die Notbremse von Heribert Prantl)
Das neue Telekommunikationsgesetz darf also in einigen Teilen vorläufig nicht angewendet werden. Das gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache, also bis zum Urteil. Bis dahin dürfen, so die Richter, die zwangsgespeicherten Daten des Telekommunikations- und Internet- verkehrs nur an die Strafverfolgungsbehörden, nur mit Genehmigung des Ermittlungsrichters und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten herausgegeben werden.
Natürlich wird diese Entscheidung auch für Schäuble & Co. als Sieg gesehen. Es darf ja gespeichert und für die schweren Jungs ausgewertet werden. Nie, nie, nie hätte man Otto-Normal- Nutzer belästigt, aber die EU hat ja gefordert und uns geht es ja nur um Terroristen/Kinderschänder/... oder was gerade paßt. Nur die Musikindustrie wird wohl etwas traurig sein...
Anfängerin - 19. Mrz, 14:42
