Der artgerechte Staat
Der artgerechte Staat von Heribert Prantl.
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Das Bundesverfassungsgericht wird von dieser Sicherheitspolitik betrachtet wie ein komischer Heiliger, der, hoch oben auf der Säule, Weltfremdes predigt. Soeben hat das höchste Gericht, in einer Mischung aus Ohnmacht und Verzweiflung, eine Mahnung an alle Staatsgewalten gerichtet: "Der hoheitliche Eingriff bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung". Dieser eigentlich selbstver- ständliche Grundsatz wurde nicht nur in Heiligendamm missachtet, wo das Sicherheits- konzept dem friedlichen Protest "keine Verwirklichungschance" ließ (so das Bundes- verfassungsgericht).
Dieser Grundsatz leidet auch bei vielen Sicherheitsgesetzen, die in jüngerer Zeit beschlossen und auf den Weg gebracht wurden: Bei den Plänen etwa zur heimlichen Durchsuchung von Computern und zur zentralen Speicherung von Fingerabdrücken. Der Staat dreht hier die Beweislast um: Für ihn gilt der Eingriff ins Grundrecht als Normalität, und der Bürger, der sich dagegen verwahrt, als missliebig und verdächtig.
Anfängerin - 11. Jun, 15:53
