Hey, du da...
Ja, du da aus der Gegend von Hamburg via HanseNet. Dir scheint mein Blog ja gut zu gefallen, wenn du dir alles so genau durchliest... ;-)
Anfängerin - 19. Mrz, 20:55
Das Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, das seit Jahresanfang in Kraft ist, wird partiell eingefroren: Das Bundesverfassungsgericht verbietet in einer einstweiligen Anordnung die Verwendung der gespeicherten Daten für Zwecke der Prävention; und es verbietet die Herausgabe der Daten an die Geheimdienste.(aus Das Verfassungsgericht zieht die Notbremse von Heribert Prantl)
Das neue Telekommunikationsgesetz darf also in einigen Teilen vorläufig nicht angewendet werden. Das gilt bis zur Entscheidung in der Hauptsache, also bis zum Urteil. Bis dahin dürfen, so die Richter, die zwangsgespeicherten Daten des Telekommunikations- und Internet- verkehrs nur an die Strafverfolgungsbehörden, nur mit Genehmigung des Ermittlungsrichters und nur zur Verfolgung schwerer Straftaten herausgegeben werden.